Preise & Krankenkasse

Die KVG-Grundversicherung deckt keine Behandlungen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Hingegen übernehmen viele Zusatzversicherungen von Krankenkassen – z.B. Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin – die Kosten von TCM-Behandlungen. Da die Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, können wir Ihnen keine allgemeingültigen Informationen geben.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Behandlung über eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung (Kostengutsprache) durch Ihre Krankenversicherung zu erkundigen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dies zu prüfen. Benötigen Sie Unterstürzung, helfen wir Ihnen gerne.

Wichtig: Die Krankenversicherungen können die Versicherungsbedingungen bzw. Produkte ändern. Informieren Sie sich bitte regelmässig darüber.

TCM Oberaargau rechnet immer direkt mit den Patienten ab. 

 

 

Preisliste

 

Behandlung

Kosten 

Bemerkung

Therapiedauer

Kombibehandlung

 

 

 

  A1)

CHF 156.00

Akupunktur u./o. Wärme/Moxa
u./o. Schröpfen u./o. Tuina
u./o. Ohrakupunktur

60 min.

  A2)

CHF 156.00

Akupunktur mit Wärme/Moxa

60 min.

  A3)

CHF 156.00

Akupunktur mit Ohrakupunktur

60 min.

  A4)

CHF 156.00

Elektro-Akupunktur

60 min.

 

 

 

 

Einzelbehandlung

 

 

 

  B1)

CHF 126.00

Akupunktur

60 min.

  B2)

CHF   30.00

Kräutertherapie

 

  B3)

CHF   30.00

Schröpfen

ca. 10 min.

  B4)

CHF   30.00

Ohrakupunktur

ca. 10 min.

  B5)

CHF   30.00

Moxibustion

ca. 10 min.

  B6)

CHF   30.00 Tuina ca. 10 min.

  B7)

CHF   30.00 Anamnese 10 min.
C1) CHF 4.00 Zusatzkosten – beinhalten einen Beitrag an die Mehrkosten für Material (Teuerungen) und Behandlungsleistungen, die von den Krankenversicherungen nicht übernommen werden.  
       
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder zu kurzfristiger (weniger als 4 Std.) und unbegründeter Absage
verrechnen wir CHF 50.00. Im Verhinderungsfall bitte 24 Stunden vorher berichten.

 
Krankenkassen

Die Therapeutinnen und Therapeuten von TCM Oberaargau sind Mitglied der Verbände ErfahrungsMedizinischesRegister (EMR), VISANA, ASCA und EGK.

Die meisten Krankenkassen verfügen über Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Behandlung über eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung (Kostengutsprache) durch Ihre Krankenversicherung zu erkundigen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dies zu prüfen. Benötigen Sie Unterstürzung, helfen wir Ihnen gerne.

Wichtig: Die Krankenversicherungen können die Versicherungsbedingungen bzw. Produkte ändern. Informieren Sie sich bitte regelmässig darüber.